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Die Flugausbildung findet auf 2-sitzigen Flugzeugmustern bis
maximal 750 kg statt
Es müssen mindesten 35
Flugstunden, davon 10 Stunden im Alleinflug absolviert werden.
Wenn die Ausbildung innerhalb von 5 Monaten abgeschlossen wird,
werden mindestens 30 Flugstunden, davon 10 Solostunden
gefordert.
Was darf man nun mit dem "
kleinen Pilotenschein "
Eigentlich alles was die "großen" dürfen und sogar ein bisschen
mehr. Mit dem kleinen unterliegt man keinem "Luftstraßenzwang".
Will heißen: Hier ist Fliegen - immer der Nase nach - noch
möglich. Mit der Einschränkung, dass das Fliegen aus privatem
Ansporn heraus stattfindet und nicht zum Erwerb des
Lebensunterhalts dient.
Sie können mit dieser
Lizenz jedoch nicht ins Ausland fliegen oder ein Flugzeug im
Ausland chartern.
Dazu benötigen Sie den PPL(A) nach JAR-FCL.
Diesen können Sie
ebenfalls bei uns erwerben.
Auf in neue Dimensionen.

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