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IR (A) nach JAR-FCL

Die Instrumentenflugberechtigung erlaubt einem Flugzeugführer auch dann noch zu fliegen,
wenn die Sichtflugwetterbedingungen ( z.B. bei Flügen in den Wolken) nicht mehr gegeben sind.

Voraussetzung :

 

50 Std. Überlandflugzeit als verantwortlicher Pilot auf Flugzeugen oder

  40 Std. Überlandflugzeit als verantwortlicher Pilot auf Helikoptern und
  mind.10 Std. auf Flugzeugen
 

Mindestalter und fachliche Voraussetzungen:

 

Ausbildungsbeginn: 17 Jahre

 

Tauglichkeitszeugnis Klasse 2 + audiometrische Zusatzuntersuchung

 

Allgemeines Sprechfunkzeugnis ( AZF)

 

Sofortmaßnahmen am Unfallort

 

Kenntnisse in der englischen Sprache