Die
Instrumentenflugberechtigung erlaubt einem Flugzeugführer auch
dann noch zu fliegen,
wenn die Sichtflugwetterbedingungen ( z.B. bei Flügen in den
Wolken) nicht mehr gegeben sind.
Voraussetzung :
50 Std.
Überlandflugzeit als verantwortlicher Pilot auf Flugzeugen oder
40 Std.
Überlandflugzeit als verantwortlicher Pilot auf Helikoptern und