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Innerhalb der letzten sechs Monate vor Beginn der Ausbildung,
muss eine besondere Auswahlprüfung
mit einem gemäß JAR-FCL 1.330(f) qualifizierten FI ( A),
basierend auf der Befähigungsüberprüfung
gemäß Anhang 3 zu JAR-FCL 1.240, erfolgreich abgelegt werden.
Bei dieser Auswahlprüfung wird die Fähigkeit des Bewerbers zur
Teilnahme am Ausbildungslehrgang beurteilt.
Mindestalter bei Ausbildungsbeginn: 18 Jahre
Regelmäßig werden unsere Fluglehrer fortgebildet
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