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FI (A)
  
 Flight Instructor - Lehrberechtigung für Flugausbildung  

Alle Lehrberechtigten müssen mindestens im Besitz der Lizenz, Berechtigung und Qualifikation sein,
für die sie ausbilden und müssen berechtigt sein, das Luftfahrzeug während dieser Ausbildung
als verantwortlicher Pilot zu führen. Sie können im Besitz mehrerer Lehrberechtigungen sein
Vor der Zulassung zu einem genehmigten Ausbildungslehrgang für den Erwerb der Lehrberechtigung  FI (A)
muss der Bewerber
 

 
     200 Flugstunden, davon als Inhaber einer ATPL (A) oder CPL (A)
     100 Stunden als verantwortlicher Pilot, oder als Inhaber einer PPL (A)
     150 Stunden als verantwortlicher Pilot nachweisen.


Innerhalb der letzten sechs Monate vor Beginn der Ausbildung, muss eine besondere Auswahlprüfung
mit einem gemäß JAR-FCL 1.330(f) qualifizierten FI ( A), basierend auf der Befähigungsüberprüfung
gemäß Anhang 3 zu JAR-FCL 1.240, erfolgreich abgelegt werden.
Bei dieser Auswahlprüfung wird die Fähigkeit des Bewerbers zur Teilnahme am Ausbildungslehrgang beurteilt.

Mindestalter bei Ausbildungsbeginn: 18 Jahre

      

 

Regelmäßig werden unsere Fluglehrer fortgebildet