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CVFR      
  Controlled Visual Flight Rules - kontrollierter Sichtflug 

In der Privatpilotenlizenz PPL (A) nach JAR-FCL ( europäische Lizenz )
ist der kontrollierte Sichtflug bereits enthalten.
Für Inhaber der PPL (A) Lizenz nach ICAO muss er als zusätzliche Berechtigung erworben werden.
Der kontrollierte Sichtflug berechtigt unter definierten Bedingungen das Durchfliegen
bestimmter Teile des kontrollierten Luftraumes, wie er z. B. über einigen deutschen Flughäfen

 - als "Übergangsbereich" zwischen der Kontrollzone Luftraum "Delta" und FL 100 - eingerichtet ist
 und natürlich überall oberhalb von FL 100 bzw. FL 130 (in den Alpen).
Er dient als Voraussetzung zum Erwerb der Nachtflugberechtigung und
zur Umschreibung der alten Lizenz in eine PPL (A) Lizenz nach JAR-FCL.