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CPL(A) nach JAR-FCL
Die
Berufspilotenausbildung ohne IR (A) berechtigt nach bestandener
Prüfung
im Rahmen eines zugelassenen Luftfahrtunternehmens gewerbsmäßige
Flüge, also gegen Entgelt durchzuführen!
Hiermit wären Sie beispielsweise bereits in der Lage, nach der
Ausbildung in unserem hauseigenen,
oder einem anderen europäischen Luftfahrtunternehmen
kommerzielle Flüge
bei Sichtflugbedingungen auf einmotorigen kolbenbetrieben
Flugzeugen durchzuführen.
Mindestalter und fachliche
Voraussetzungen:
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