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CPL(A) nach JAR-FCL     

Die Berufspilotenausbildung ohne IR (A) berechtigt nach bestandener Prüfung
im Rahmen eines zugelassenen Luftfahrtunternehmens gewerbsmäßige Flüge, also gegen Entgelt durchzuführen!
Hiermit wären Sie beispielsweise bereits in der Lage, nach der Ausbildung in unserem hauseigenen,
oder einem anderen europäischen Luftfahrtunternehmen kommerzielle Flüge
bei Sichtflugbedingungen auf einmotorigen kolbenbetrieben Flugzeugen durchzuführen. 

Mindestalter und fachliche Voraussetzungen:
 

 

   Ausbildungsbeginn: 17 Jahre

   Erlangen der Lizenz 18 Jahre

   Tauglichkeitszeugnis Klasse 1

   Allgemeines Sprechfunkzeugnis AZF

   Erste Hilfe Kurs

   Kenntnisse in der englischen Sprache,
   sowie in Mathematik und Physik


Ein kleines Stückchen weiter:
Ein Berufspilot ist Inhaber einer Berufspilotenlizenz (CPL-Commercial Pilot Licence).
Was darf man nun mit diesem "Schein".
Mit Ihr dürfen Sie als Pilot beruflichen Tätigkeiten nachgehen z.B. Transport- oder Schlepperflüge
Voraussetzung für eine Berufspiloten-Ausbildung ist ein gültiger PPL(A).
Wir bilden Sie in 25 Stunden weiter zum Berufspilot aus.

   Ein wichtiger Schritt zum Erfolg