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ATPL (A) nach JAR-FCL  

Die Verkehrspilotenausbildung ist die Voraussetzung für die Bewerbung bei einer Airline.
Sie berechtigt nach bestandener Prüfung in folgendem Umfang tätig zu werden:

   als Pilot:



auf einmotorigen kolbengetriebenen Flugzeugen bei entsprechender Klassenberechtigung:
auf mehrmotorigen Flugzeugen mit „single hand "Berechtigung ( Flugzeug darf mit 1 Piloten geflogen werden )

   als Copilot:

auf mehrmotorigen Flugzeugen, die von Seiten des Herstellers bzw.
der Musterzulassung nur von 2 Piloten geflogen werden dürfen  (Verkehrsflugzeuge).

Für diese Flugzeuge ist die ATPL (A) Ausbildung Voraussetzung

     Mindestalter und fachliche Voraussetzungen:

     Ausbildungsbeginn:  17 Jahre
     Erlangen der Lizenz: 21 Jahre
     Tauglichkeitszeugnis Klasse 1
     Erste Hilfekurs, AZF

Und nun das Highlight die ATPL (A) Ausbildung:
Die Ausbildung zum Verkehrspiloten, die Sie auf ein Verkehrsflugzeug als führender Pilot bringt.
Heute in München, morgen in Hawaii, dann nach China oder doch lieber in die Emiraten.
Mit unserer Ausbildung kein Problem. Die ganze Welt liegt Ihnen zu Füßen.
Von welchem Beruf können Sie dies sonst sagen?
Also nehmen Sie sich ein Herz und fragen Sie uns.

 
  Wir machen es möglich.