|
ATPL (A) nach JAR-FCL
Die
Verkehrspilotenausbildung ist die Voraussetzung für die
Bewerbung bei einer Airline.
Sie berechtigt nach bestandener Prüfung in folgendem Umfang
tätig zu werden:
|
 |
als Pilot: |
auf einmotorigen kolbengetriebenen Flugzeugen bei
entsprechender Klassenberechtigung:
auf mehrmotorigen Flugzeugen mit „single hand
"Berechtigung ( Flugzeug darf mit 1 Piloten geflogen werden
)
|
 |
als Copilot:
|
auf
mehrmotorigen Flugzeugen, die von Seiten des Herstellers
bzw.
der Musterzulassung nur von 2 Piloten geflogen werden dürfen
(Verkehrsflugzeuge).
Für
diese Flugzeuge ist die ATPL (A) Ausbildung Voraussetzung
Mindestalter und fachliche Voraussetzungen:
|
Ausbildungsbeginn:
17 Jahre |
|
Erlangen der
Lizenz: 21 Jahre |
|
Tauglichkeitszeugnis Klasse 1 |
|
Erste Hilfekurs,
AZF |
Und nun das Highlight die ATPL (A)
Ausbildung:
Die Ausbildung zum Verkehrspiloten, die Sie auf ein
Verkehrsflugzeug als führender Pilot bringt.
Heute in München, morgen in Hawaii, dann nach China oder
doch lieber in die Emiraten.
Mit unserer Ausbildung kein Problem. Die ganze Welt liegt
Ihnen zu Füßen.
Von welchem Beruf können Sie dies sonst sagen?
Also nehmen Sie sich ein Herz und
fragen Sie uns.
Wir machen es möglich.

|